6. 8. 2004

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Handel

 

Arbeitnehmerrechte wiegen schwerer als die Profitinteressen der Unternehmen:
Bundesverfassungsgericht in Deutschland entscheidet über Verfassungsmässigkeit der Ladenschlussgesetze und weist die Klage der Metro zurück

Geschäfte in Deutschland werden an Sonntagen weiterhin geschlossen bleiben. In seiner Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht in der vergangenen Woche erklärt, dass die gesetzlichen Beschränkungen zu den Ladenöffnungszeiten verfassungsmässig sind. Kaufhof, die Warenhauskette der Metro, hatte das Gesetz angefochten und behauptet, dass es ihre Rechte verletze, indem es sie in der Konkurrenz mit Tankstellen und Geschäften an Bahnhöfen benachteilige.

Ulrich Dalibor, Einzelhandelssekretär von ver.di, hat guten Grund dazu, sein Glas zu erheben. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte, dass es das verfassungsmässige Recht des Staates ist, die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungsrechte der Menschen zu schützen. Dies wiegt mehr als die Unternehmensinteressen, zumindest wenn es um das deutsche Ladenschlussgesetz geht.

Unser Foto stammt von einem früheren Treffen - einer Konferenz zu Lidl, die UNI Handel im April organisiserte, auf der konzentrierte Gespräche zur Bewahrung von Arbeitnehmerrechten geführt wurden.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat nun klargestellt, dass der gesetzliche Schutz der Arbeitnehmerrechte schwerer wiegt als Wirtschaftsinteressen, wie sie von Kaufhof formuliert wurden. Der besonders strenge Wortlaut durch das Gericht über das verfassungsmässige Recht des Staates auf Schutz der Arbeitnehmerrechte auf freie Sonntage und Feiertage wird vermutlich den Versuchen, Sonntagsverkauf in Deutschland einzuführen, ein Ende bereiten.

Auch Handel in späten Abendstunden bleibt nun weiterhin unmöglich. Das Bundesverfassungsgericht schloss weitreichende Änderungen der bestehenden Gesetzgebung aus, die den Ladenschluss um 20 Uhr an den Wochentagen vorsieht. Änderungen könnten nur noch von den Ländern beschlossen werden, unter der Voraussetzung, dass der Bundesrat ihnen dafür die Befugnis überträgt. Bisher ist das geltende Ladenöffnungsgesetz Landesgesetz.

Ulrich Dalibor, Einzelhandelssekretär von ver.di, begrüsste die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. - Dies hat bestätigt, dass Arbeitnehmerrechte durch die Gesetzgebung geschützt werden, sagte er, und dass diese schwerer wiegen können als Wirtschafts- und Geschäftsinteressen.

Jörgen Hoppe, Vorsitzender von UNI Europa Handel, erkennt in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auch eine klare europäische Dimension. - Das Recht unserer Mitglieder auf anständige Arbeitszeiten wird in vielen Teilen Europas angegeriffen. Diese Entscheidung unterstützt unseren Einsatz um vernünftige Regelungen zum Ladenschluss, die es den Arbeitnehmern erlauben, ein normales Familienleben zu führen.