23.02. 2005
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Lidl blockiert
Notausgänge und wird vom britischen Gericht mit Strafe belegt
Der deutsche Harddiscounter Lidl wurde wegen Verletzung des Britischen Gesetzes zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz mit einer Geldstrafe über 3,000 GBP (4,350 Euro) belegt. Wie ein lokaler Internetnachrichtenkanal berichtet, bestrafte das Gericht von West Berkshire das Unternehmen, weil es zweimal während derselben Woche die Notausgänge versperrt hatte. Unterlassung und Systemmängel waren nach Meinung des Gerichts der Grund für dieses Vorkommnis. Lidl, ein Spitzenreiter der sogenannten "Walmartisierung" von Beschäftigungsbedingungen im europäischen Einzelhandel, ist es bisher nicht gelungen, sich als grosser Mitspieler auf dem britischen Markt zu positionieren. Verbraucher bevorzugen Tesco und andere ernsthafte Einzelhändler, die Qualitätsleistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen anbieten können und trotzdem gleichzeitig ihre Arbeitnehmer korrekt behandeln. |