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EuroCommerce und UNI-Europa Handel

Gemeinsame Erklärung zur Bekämpfung von

Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

  1. EuroCommerce und UNI-Europa Handel repräsentieren die Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Handel. In der Europäischen Union sind über 22 Millionen Menschen in Handel und Vertrieb beschäftigt. Dies sind 16 Prozent aller Beschäftigten.

  2. Der Handel ist ein Gewerbe, das nur in einem Umfeld florieren kann, in dem alle Menschen in einem Klima der Stabilität und Offenheit als gleichberechtigte Partner am Arbeitsplatz, im Gemeinwesen und im Land ihrem täglichen Leben nachgehen können.

  3. Artikel 13 des Amsterdamer Vertrags verbietet Diskriminierungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen oder nationalen Herkunft oder der Religion. In den beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU für 1999 wird gefordert, Gruppen und Einzelpersonen, denen es Schwierigkeiten bereitet, geeignete Qualifikationen zu erwerben und Zugang zum Arbeitsmarkt zu finden, besondere Aufmerksamkeit zu schenken und ihre Eingliederung in das Erwerbsleben zu fördern. In der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 25. März 1998 über einen Aktionsplan gegen Rassismus heißt es, daß die Sozialpartner eine wichtige Rolle bei der Vermeidung rassistisch bedingter Spannungen am Arbeitsplatz und generell bei der Schaffung von Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt spielen.

  4. Die europäischen Sozialpartner im Handel erkennen an, daß die sichtbare Rolle des Einzel- und Großhandels und ihr aktiver sozialer Dialog sie in die Pflicht nehmen, sich mit den Problemen des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit auseinanderzusetzen. Zwar müssen sich die staatlichen Stellen im Kampf gegen diese inakzeptablen sozialen Erscheinungen an die Spitze setzen, doch nach Ansicht der europäischen Sozialpartner im Handel können und sollten auch die Unternehmen und ihre Mitarbeiter ihre Rolle bei der Förderung der gemeinsamen Ziele übernehmen.

  5. Die europäischen Sozialpartner im Handel unterstützen entschieden die wichtige Rolle, die der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in der Europäischen Union eingeräumt wurde, und bekräftigen ihre Bereitschaft, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Ausmerzung dieser sozialen Schande beizutragen, die auch den Belangen des Einzel- und Großhandels zuwiderläuft.

  6. EuroCommerce und UNI-Europa Handel unterstreichen, daß rassistisches und fremdenfeindliches Verhalten eine Verletzung der Würde und der Rechte des Menschen, gegen den es gerichtet ist, darstellt und mit der europäischen Lebensart unvereinbar ist. Es steht aber auch im Widerspruch zum Integrationsprozeß in Europa, der ebenso begrüßenswert wie notwendig ist, um die Sicherheit und das Wohl aller Menschen auf unserem Kontinent zu gewährleisten. Als Gewerbe, das mehr als jedes andere im täglichen Kontakt mit allen Europäerinnen und Europäern steht, ist der Handel darauf vorbereitet, durch sein eigenes Denken und Handeln mit gutem Beispiel voranzugehen.

  7. EuroCommerce und UNI-Europa Handel betonen unter Bezugnahme auf die IAO-Erklärung über Grundrechte und Grundprinzipien in der Arbeit und unter Bestätigung ihrer kürzlich im Rahmen des europäischen sozialen Dialogs geschlossenen Vereinbarung, daß jede Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der ethnischen oder nationalen Herkunft oder der Religion oder aus vergleichbaren Gründen den Grundprinzipien der Menschenrechte widerspricht und völlig inakzeptabel ist. Handelsunternehmen und Personen, die diese Unternehmen vertreten, müssen sich bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten und Funktionen einschließlich Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung, Lohnfestsetzung und Bestimmung der Arbeitsbedingungen jeder Diskriminierung enthalten.

  8. Die europäischen Sozialpartner im Handel empfehlen, daß die Unternehmen und ihre Verbände im Rahmen ihres sozialen Dialogs auf den verschiedenen Ebenen Leitlinien und Verhaltenskodizes festlegen, die zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit beitragen und Nichtdiskriminierung fördern. Sie empfehlen auch, daß die Probleme des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit in alle anwendbaren Aus- und Weiterbildungsprogrammen aufgenommen und ein breites Bewußtsein dafür geschaffen wird, daß alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Handelssektor in ihrem täglichen Handeln über die Frage nachdenken und sich mit ihr auseinandersetzen müssen.

  9. EuroCommerce und UNI-Europa Handel fordern die staatlichen Stellen in Europa dringend auf, Maßnahmen zu erlassen, die den Zugang von Minderheiten zu allgemeiner und beruflicher Bildung einschließlich Erwachsenenbildung verbessern. Besondere Aufmerksamkeit muß dabei solchen Ausbildungsmaßnahmen geschenkt werden, die die Möglichkeiten der Angehörigen von Minderheiten fördern, gleichberechtigt mit anderen an allen Aspekten des Arbeitslebens und der Gesellschaft teilzunehmen. Dazu müssen auch ausreichende aktive Informationsmaßnahmen ergriffen werden, die sich an Personalverwaltungen und andere für Personal- und Berufsbildungsfragen zuständige Arbeitgebervertreter richten. Sie rufen ferner alle Unternehmen im Handel auf, ihre Belegschaft wirksam über die in dieser Hinsicht angebotenen Möglichkeiten zu informieren und Maßnahmen zur Förderung des Zugangs insbesondere von Angehörigen ihres Personals, die Minderheiten entstammen, zu Aus- und Weiterbildung zu ergreifen.

  10. EuroCommerce und UNI-Europa Handel werden im Rahmen ihres sozialen Dialogs auch in Zukunft die Entwicklungen im Zusammenhang mit Rassismus und Fremdenfeindlichkeit verfolgen und diskutieren und sich wenn möglich auf weitere Beiträge und Maßnahmen verständigen.

 

 

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