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EuroCommerce und
UNI-Europa Handel
Gemeinsame Erklärung zur
Bekämpfung von
Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit
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EuroCommerce
und UNI-Europa Handel repräsentieren die Arbeitgeber und
Arbeitnehmer im Handel. In der Europäischen Union sind über 22
Millionen Menschen in Handel und Vertrieb beschäftigt. Dies sind 16
Prozent aller Beschäftigten.
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Der Handel ist
ein Gewerbe, das nur in einem Umfeld florieren kann, in dem alle
Menschen in einem Klima der Stabilität und Offenheit als
gleichberechtigte Partner am Arbeitsplatz, im Gemeinwesen und im
Land ihrem täglichen Leben nachgehen können.
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Artikel 13 des
Amsterdamer Vertrags verbietet Diskriminierungen aus Gründen der
Rasse, der ethnischen oder nationalen Herkunft oder der Religion. In
den beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU für 1999 wird
gefordert, Gruppen und Einzelpersonen, denen es Schwierigkeiten
bereitet, geeignete Qualifikationen zu erwerben und Zugang zum
Arbeitsmarkt zu finden, besondere Aufmerksamkeit zu schenken und
ihre Eingliederung in das Erwerbsleben zu fördern. In der
Mitteilung der Europäischen Kommission vom 25. März 1998 über
einen Aktionsplan gegen Rassismus heißt es, daß die Sozialpartner
eine wichtige Rolle bei der Vermeidung rassistisch bedingter
Spannungen am Arbeitsplatz und generell bei der Schaffung von
Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt spielen.
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Die
europäischen Sozialpartner im Handel erkennen an, daß die
sichtbare Rolle des Einzel- und Großhandels und ihr aktiver
sozialer Dialog sie in die Pflicht nehmen, sich mit den Problemen
des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit auseinanderzusetzen. Zwar
müssen sich die staatlichen Stellen im Kampf gegen diese
inakzeptablen sozialen Erscheinungen an die Spitze setzen, doch nach
Ansicht der europäischen Sozialpartner im Handel können und
sollten auch die Unternehmen und ihre Mitarbeiter ihre Rolle bei der
Förderung der gemeinsamen Ziele übernehmen.
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Die
europäischen Sozialpartner im Handel unterstützen entschieden die
wichtige Rolle, die der Bekämpfung von Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit in der Europäischen Union eingeräumt wurde,
und bekräftigen ihre Bereitschaft, im Rahmen ihrer Möglichkeiten
zur Ausmerzung dieser sozialen Schande beizutragen, die auch den
Belangen des Einzel- und Großhandels zuwiderläuft.
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EuroCommerce
und UNI-Europa Handel unterstreichen, daß rassistisches und
fremdenfeindliches Verhalten eine Verletzung der Würde und der
Rechte des Menschen, gegen den es gerichtet ist, darstellt und mit
der europäischen Lebensart unvereinbar ist. Es steht aber auch im
Widerspruch zum Integrationsprozeß in Europa, der ebenso
begrüßenswert wie notwendig ist, um die Sicherheit und das Wohl
aller Menschen auf unserem Kontinent zu gewährleisten. Als Gewerbe,
das mehr als jedes andere im täglichen Kontakt mit allen
Europäerinnen und Europäern steht, ist der Handel darauf
vorbereitet, durch sein eigenes Denken und Handeln mit gutem
Beispiel voranzugehen.
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EuroCommerce
und UNI-Europa Handel betonen unter Bezugnahme auf die
IAO-Erklärung über Grundrechte und Grundprinzipien in der Arbeit
und unter Bestätigung ihrer kürzlich im Rahmen des europäischen
sozialen Dialogs geschlossenen Vereinbarung, daß jede
Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der ethnischen oder
nationalen Herkunft oder der Religion oder aus vergleichbaren
Gründen den Grundprinzipien der Menschenrechte widerspricht und
völlig inakzeptabel ist. Handelsunternehmen und Personen, die diese
Unternehmen vertreten, müssen sich bei der Ausübung ihrer
Tätigkeiten und Funktionen einschließlich Beschäftigung, Aus- und
Weiterbildung, Lohnfestsetzung und Bestimmung der Arbeitsbedingungen
jeder Diskriminierung enthalten.
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Die
europäischen Sozialpartner im Handel empfehlen, daß die
Unternehmen und ihre Verbände im Rahmen ihres sozialen Dialogs auf
den verschiedenen Ebenen Leitlinien und Verhaltenskodizes festlegen,
die zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit beitragen
und Nichtdiskriminierung fördern. Sie empfehlen auch, daß die
Probleme des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit in alle
anwendbaren Aus- und Weiterbildungsprogrammen aufgenommen und ein
breites Bewußtsein dafür geschaffen wird, daß alle Arbeitgeber
und Arbeitnehmer im Handelssektor in ihrem täglichen Handeln über
die Frage nachdenken und sich mit ihr auseinandersetzen müssen.
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EuroCommerce
und UNI-Europa Handel fordern die staatlichen Stellen in Europa
dringend auf, Maßnahmen zu erlassen, die den Zugang von
Minderheiten zu allgemeiner und beruflicher Bildung einschließlich
Erwachsenenbildung verbessern. Besondere Aufmerksamkeit muß dabei
solchen Ausbildungsmaßnahmen geschenkt werden, die die
Möglichkeiten der Angehörigen von Minderheiten fördern,
gleichberechtigt mit anderen an allen Aspekten des Arbeitslebens und
der Gesellschaft teilzunehmen. Dazu müssen auch ausreichende aktive
Informationsmaßnahmen ergriffen werden, die sich an
Personalverwaltungen und andere für Personal- und
Berufsbildungsfragen zuständige Arbeitgebervertreter richten. Sie
rufen ferner alle Unternehmen im Handel auf, ihre Belegschaft
wirksam über die in dieser Hinsicht angebotenen Möglichkeiten zu
informieren und Maßnahmen zur Förderung des Zugangs insbesondere
von Angehörigen ihres Personals, die Minderheiten entstammen, zu
Aus- und Weiterbildung zu ergreifen.
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EuroCommerce
und UNI-Europa Handel werden im Rahmen ihres sozialen Dialogs auch
in Zukunft die Entwicklungen im Zusammenhang mit Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit verfolgen und diskutieren und sich wenn
möglich auf weitere Beiträge und Maßnahmen verständigen.
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