14 September 2000

Uni logo
Commerce
Home Page

Uni logo
Commerce
work in multinational
companies


 

Die Auswirkungen von GATS 2000 auf den Einzel- und Großhandel

Das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS), das im Verlauf der Uruguay-Handelsgesprächsrunde ausgehandelt und 1994 in eine endgültige Form gebracht wurde, schuf erstmals einen Rahmen für die Liberalisierung des internationalen Handels mit Dienstleistungen. Damit wurde das Verfahren, das in der Vergangenheit für den Handel mit Industriegütern und mit Rohstoffen unter dem GATT, dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen zur Anwendung kam, auf Dienstleistungen ausgedehnt. Das GATT und das GATS werden von der Welthandelsorganisation (WTO) verwaltet.

Der Geltungsbereich des ursprünglichen GATS war begrenzt. Es sah ein allgemeines Moratorium vor, gemäss dem sich die WTO-Mitglieder dahingehend einigten, dass sie keine neuen Zölle, Quoten oder andere Einschränkungen auf dem internationalen Handel mit Dienstleistungen einführen werden. Es gestattete Verhandlungen zwischen Untergruppen von WTO-Mitgliedsregierungen im Hinblick auf die Liberalisierung des Handels in spezifischen Dienstleistungssektoren - eine Bestimmung, die 1997 zu zwei Abkommen, eines für Telekommunikationsdienste und eines für Finanzdienstleistungen, führte. Ferner umfasste es ein Mandat für weitere Verhandlungsrunden zur Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs. Die erste dieser Runden sollte spätestens im Jahr 2000 beginnen.

Diese beauftragten Verhandlungen, die sogenannte GATS 2000 - Runde, wurden im Februar dieses Jahres lanciert. Der Zusammenbruch der WTO-Ministerkonferenz in Seattle im Dezember und der gescheiterte Versuch, eine breitere Verhandlungsrunde einzuleiten, die auch Landwirtschaftsprodukte und Industriegüter umfassen sollte, haben den GATS 2000 - Prozess allerdings nicht behindert.

Engagements im Sektor Handel

In Handelsabkommen in der Art des GATS handeln die Mitgliedstaaten sogenannte "Schedules" (Aufstellungen von Sektoren) aus, in denen sie sich verpflichten, die Zölle zu begrenzen und bestimmte Freihandels-Prinzipien für spezifische Sektoren zur Anwendung zu bringen. Zu diesen Prinzipien gehören: das Recht ausländischer Unternehmen, in einem Land Dienstleistungen zu erbringen (Niederlassungsrecht); Inländerbehandlung (d. h. Gleichbehandlung von ausländischen und inländischen Firmen nach inländischem Recht) und Nicht-Diskriminierung bei der Behandlung von Unternehmen aus allen WTO-Mitgliedstaaten (Meistbegünstigung).

Jeder WTO-Mitgliedstaat beschließt, welche Sektoren durch die GATS-Verpflichtungen gebunden sind, bzw. von diesen ausgenommen werden sollen, und jede Nation legt den Grad der Liberalisierung fest, der in ihren Verpflichtungslisten der erfassten Sektoren verankert werden soll. Das Hauptziel von GATS ist jedoch die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen und die Förderung eines effektiven Marktzugangs zu allen Sektoren für die Wirtschaftsunternehmen aller Nationen.

Im Handel führten während der Uruguay-Runde weniger als dreißig Prozent der WTO-Mitgliedstaaten Verpflichtungs-Listen auf. Bei diesem Drittel handelte es sich in den meisten Fällen um Industriestaaten, ganz besonders im Bereich der allgemeinen Kategorien, die den Sektor der Vertriebs-Dienstleistungen bilden:

  • 33 Länder planten Verpflichtungen im Einzelhandel;
  • 34 Länder planten Verpflichtungen im Großhandel;
  • 23 Länder planten Verpflichtungen im Bereich des Franchising, und
  • 21 Länder planten Verpflichtungen in Bezug auf Handelsvertreter.

In vielen Fällen sehen die geplanten Verpflichtungen höhere Zolltarife vor und gestatten umfassende Ausnahmen von den Prinzipien der Meistbegünstigung und der Inländerbehandlung. Ziel der GATS 2000 - Runde ist es unter anderem, die Zahl der Länder, die den Liberalisierungsprozess im Handel vorantreiben wollen, zu erhöhen, und die Verpflichtungen der Länder, die bereits solchen Verpflichtungen zugestimmt haben, zu vertiefen.

Die multinationale Dimension im Sektor Handel

Zu den vehementesten Befürwortern einer stärkeren Liberalisierung des Handels mit Vertriebs-Dienstleistungen gehören die in den Industriestaaten ansässigen multinationalen Unternehmen. Multis aus Nordamerika und der Europäischen Union setzen Regierungen in allen Teilen in der Welt unter Druck, damit sich diese für eine Öffnung ihrer Einzel- und Großhandels-Verteilermärkte verwenden. Unternehmen wie Wal-Mart, Home Depot, Ahold, Carrefour, Metro, Tesco und Ikea streben eine beherrschende globale Stellung in ihren Sektoren an und möchten auch noch die letzten Handels- und Investitionsschranken im Handel abbauen.

Die von den Befürwortern dieser Politik verwendete Definition der Handelsschranken geht jedoch weit über traditionelle Zölle und Quoten hinaus. Zu ihren Zielen gehört eine ganze Reihe von inländischen Gesetzen, Vorschriften und Politiken, die globale Vertriebsfirmen an einer Expansion hindern, so zum Beispiel:

  • Baurechtliche Vorschriften, die Beschränkungen in Bezug auf den Standort und die Größe von Einzelhandelsgeschäften vorsehen;
  • Werbevorschriften, die Einzelhandelsfirmen bei der Gestaltung der Reklame für ihre Produkte einschränken;
  • Schutzbestimmungen für "kulturelle Sektoren" (Film- & Verlagswesen, einschl. Video, Musik und Buchhandlungen);
  • Restriktionen des ausländischen Besitzes oder der Auslandsbeteiligung von Distributionsfirmen;
  • Regulierungen im Bereich der Ladenöffnungszeiten;
  • Regeln in der Wettbewerbspolitik und Warenzeichenschutz;
  • Regelungen im Bereich der Entwicklung des elektronischen Handels, und
  • Ausnahmen von der Liberalisierungsverpflichtung, gestützt auf "Bewertungen wirtschaftlicher Bedürfnisse".

Kurz gesagt ist die Souveränität der Nationen, ihre Inlands-Handelsmärkte zu regulieren, durch die Verhandlungen für eine Ausdehnung des GATS gefährdet.

Die GATS-Agenda und die Verteilungsdienstleistungen

Die unmittelbare Tagesordnung für die GATS-Verhandlungen wurde vom Rat für den Handel mit Dienstleistungen, d. h. dem mit der Erleichterung der Verhandlungen beauftragten WTO-Ausschuss, anlässlich seiner Tagung im Mai 2000 festgelegt. Im Rahmen eines "Orientierungsplans" wurde ein Verhandlungsprogramm aufgestellt, und die Mitgliedstaaten wurden aufgerufen, ihre Vorbereitungen für die technischen Fragen bis März 2001 abzuschließen. Dazu gehören Veränderungen in den Klassifikations-Systemen, die für die Definition verschiedener Dienstleistungssektoren verwendet werden, sowie Leitlinien für die Verhandlungsführung. Diese Leitlinien - die im Brennpunkt der Ratstagungen im Juli standen - werden den Geltungsbereich und die Ziele der Gespräche umfassen, die Modalitäten für die Durchführung der Verhandlungen festlegen und eine Frist für den Abschluss der GATS 2000 - Runde setzen (als Frist wurde Dezember 2002 vorgeschlagen).

Bisher ist der Verteilungssektor in den GATS-Diskussionen nicht zur Sprache gekommen. Der Ausschuss für Spezifische Verpflichtungen, ein Untergremium des Rates für den Handel mit Dienstleistungen, wird seine Klassifikation jedoch auf einer künftigen Sitzung ansprechen. Ferner versucht eine Arbeitsgruppe für inländische Regulierung, eine Reihe "horizontaler Disziplinen" zu entwickeln, die für die Regulierung von Vertriebs- und gewerblichen Dienstleistungen zur Anwendung kommen könnten.

Das Modell für solche Disziplinen ist ein Referenz-Papier, das im Rahmen des WTO-Abkommens über Basis-Telekommunikationsdienste verabschiedet wurde. Es enthält Vorschriften bezüglich der Transparenz in regulatorischen Fragen und einen Test, mit dessen Hilfe ermittelt werden kann, ob Regulierungen den Handel stärker als nötig einschränken. Das Papier beschreibt ferner die gerechte Anwendung von Regelungen auf alternative Versorgungsmethoden und schlägt die Entwicklung internationaler Normen für Regulierungsbehörden vor. Die Tätigkeiten der Arbeitsgruppe sind für die Handelsliberalisierungs-Agenda der Multis von entscheidender Bedeutung, weil sie sich mit den Gesetzen und Vorschriften, die unter den oben aufgeführten Punkten erwähnt werden, auseinandersetzen.

UNI Handel wird die GATS-Verhandlungen selbstverständlich mit großer Aufmerksamkeit verfolgen und die Anstrengungen der UNI-Gewerkschaften zum Schutz der Interessen ihrer Mitglieder nachhaltig unterstützen. Für alle weiteren Fragen und Kommentare steht Jan Furstenborg gerne zur Verfügung. Kontaktadresse: jan.furstenborg@union-network.org Diesbezügliche Fragen können auch direkt jim.sauber@union-nework.org in Washington D.C. unterbreitet werden.