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EuroCommerce und Euro-Fiet Erklärung über grundlegende Rechte und Prinzipien am Arbeitsplatz
PRÄAMBEL EuroCommerce, die europäische Repräsentation der Arbeitgeber im Einzel-, Groß- und Aussenhandel, und Euro-FIET, die Repräsentation der Arbeitnehmer im europäischen Handel, versammelt im europäischen sozialen Dialog, unterstützen ausdrücklich das Bemühen um eine weltweite Verbesserung der Sozialstandards. Außerdem unterstützen sie sämtliche innovativen Maßnahmen zur weltweiten Förderung grundlegender Rechte am Arbeitsplatz. Zwar sind sich die Unterzeichnerparteien dieser gemeinsamen Erklärung bewußt, daß große Unternehmen eher als kleine und mittlere in der Lage sind, direkte Maßnahmen zur Vermeidung eines Handels mit Erzeugnissen zu ergreifen, die unter Mißachtung grundlegender Arbeitsstandards hergestellt wurden – dennoch gelten die gleichen allgemeinen Ziele für alle Unternehmen. Die Unterzeichnerparteien erklären sich bereit, ihr möglichstes zu tun, um in Europa einen produktiven und international wettbewerbsfähigen Handelssektor zu schaffen, der sich dem Grundsatz des Respekts von sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern verschreibt.
* * * Gestützt auf die Erklärung von EuroCommerce und Euro-FIET von März 1996 zur Bekämpfung der Kinderarbeit, Gestützt auf die Empfehlung von EuroCommerce von Juni 1998 zu sozialen Einkaufsbedingungen, die die Kinder-, Zwangs- und Häftlingsarbeit abdeckt, In Anbetracht der Willens der Parteien, die Achtung essentieller Menschenrechte verstärkt zu fördern, insbesondere wie in der Erklärung des Internationalen Arbeitsamtes (ILO) vom 18. Juni 1998 über Rechte und Grundprinzipien am Arbeitsplatz verankert,
ARTIKEL 1: Anwendungsbereich empfehlen EuroCommerce und Euro-FIET ihren Mitgliedern, die Unternehmen und Arbeitnehmer im europäischen Handelssektor aktiv darin zu unterstützen, wann immer möglich, die in den ILO-Konventionen1 verankerten grundlegenden Rechte zu achten und eigene Verhaltenskodizes für ihre Geschäftsbeziehungen mit Drittländern zu entwickeln: 1. Abschaffung sämtlicher Formen der Zwangs- und Schuldarbeit; 2. Wirksame Abschaffung der Kinderarbeit;
* * * * * 1. ILO-Konventionen Nr.29 and 105 über Zwangsarbeit, Nr.138 über Kinderarbeit, Nr.111 über Nicht-Diskriminierung in Bezug auf die Beschäftigung, Nr.87 und 98 über Versammlungsfreiheit und Kollektivverhandlungen.
Brüssel, den 6. August 1999
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