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MEMORANDUM ÜBER DIE AUSBILDUNG IM EINZELHANDEL

 

19 October 1988

EINLEITUNG

Wenn die Verpflichtung der Gemeinschaft, den Binnenmarkt 1992 zu vollenden, auf der Grundlage der wirtschaftlichen und sozialen Beziehungen erreicht werden soll, sollte man der Freizügigkeit der Arbeitnehmer besondere Aufmerksamkeit schenken.

Dies ist einer der Grundpfeiler der ganzen Initiative und lässt sich durch die Schaffung gemeinsamer Prinzipien für die Berufsausbildung verwirklichen, die als Grundlage für nationale, auf EG-Ebene anerkannte Berufsbildungsprogramme dienen würden.

Der Einzelhandel ist ein wichtiger Arbeitgeber in der Gemeinschaft, er beschäftigt rund 11% der gesamten arbeitenden Bevölkerung.

Als das Weissbuch 1985 eingeführt wurde (COM (85) 310 end.), setzten sich daher Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Einzelhandel mit der Frage auseinander, welche Berufsausbildungen in ihrem Sektor erforderlich sind, der ein sehr wichtiges Element im grösseren Rahmen des Vertriebs darstellt und auf den 70% des Gesamthandels innerhalb des Binnenmarktes entfallen.

Im Anschluss an Diskussionen in gemeinsamen Arbeitsgruppen, die unter Vorsitz der Kommission stattfanden, erkannte man, dass einige Länder zwar über ausgebaute Berufsausbildungs-Strukturen verfügen, andere hingegen auf keinerlei nennenswerte Infrastruktur verweisen konnten und sich diesbezüglich ganz offensichtlich an ihren EG-Partnern ausrichten möchten. Ausserdem war man auch in bezug auf Länder, in denen entwickelte Systeme bestanden, allgemein der Auffassung, dass eine gewisse Umstrukturierung und Neuorganisierung erforderlich sei, um die Bedürfnisse des Einzelhandels im Europa der Zukunft erfüllen zu können.

Die Arbeitsgruppe versuchte Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die Europäische Kommission dazu beitragen könnte, das Ungleichgewicht der Ausbildung zu reduzieren und auf die Abstimmung von Ausbildungskriterien in allen Mitgliedsstaaten hinzuarbeiten.

 

ÜBEREINSTIMMUNGEN

Nach ausführlichen Diskussionen innerhalb der Arbeitsgruppe konnten sich EURO-FIET (Europaïsche Regionalorganisation des Internationalen Budes der Privatangestellten) und CECD (Confédération européenne du Commerce de Détail) darauf einigen, dass:

Berufsbildung vor und während des gesamten Arbeitslebens erforderlich ist;

- alle, die im Einzelhandel arbeiten oder arbeiten wollen, die Möglichkeit haben sollten, eine Berufsausbildung sowie entsprechende Weiterbildung zu erhalten, ganz gleich, ob sie nun ganztags arbeiten oder teilzeitbeschäftigt sind;

- Berufsausbildung Bestandteil der nationalen Gesetzgebung und/oder Tarifverträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sein sollte, gemäss der landesüblichen Praxis;

- Jugendlichen und benachteiligten Gruppen sollte besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden;

- Der langfristigen Beschäftigung und den Aufstiegschancen der Voll- oder Teilzeit im Einzelhandel beschäftigten Frauen sollte besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden;

- Berufsausbildung sollte Teil einer innerhalb der Gemeinschaft abgestimmten Sozialpolitik sein und die Einzelhandelsgeschäfte sollten sie als Investition betrachten und ihr Priorität in der Personalpolitik einraümen.

EMPFEHLUNGEN

Im Hinblick auf diese Punkte, in denen allgemeine Übereinstimmung erreicht wurde,

gab die Arbeitsgruppe folgende Empfehlungen ab:

Man sollte auf europäischer Ebene Mindestnormen für die Ausbildung schaffen und dafür sorgen, dass die Angestellten über ausreichende und vielseitige Qualifikation verfügen, um in der Lage zu sein, die an sie gestellten beruflichen Anforderungen zu erfüllen und sich an die im Laufe ihres Arbeitslebens auftretenden Änderungen anzupassen. Zu diesem Zweck sollten multidisziplinäre Programme erstellt werden, die den Qualifikationsanforderungen, die sich aus der Arbeitsorganisation, der Produktveränderung und dem Technikeinsatz ergeben, gerecht werden.

Solche Programme sollten mit dem Konsens der Sozialpartner beschlossen werden, müssten aber mindestens folgendes umfassen:

- ein befriedigendes Niveau der vorberuflichen Ausbildung in der Schule, die von den öffentlichen Behörden angeboten wird;

- eine allgemeine Handelsausbildung, die folgendes beinhaltet:

- Ausbildung in sozialer Kommunikation;

- Ausbildung über allgemeine Verteilungsprinzipien, Bedeutung des Einzelhandels in der Wirtschaft und Unternehmensstruktur;

- Ausbildung über die Funktion und Einsatzweise neuer Informations- und Kommunikationstechniken, die im Einzelhandel eingesetzt werden;

- Ausbildung hinsichtlich der Funktionsweise von Industriebeziehungen und Arbeitsgesetzen der Länder, in denen die Ausbildung erfolgt;

- Ausbildung in Sicherheitsvorschriften und Schutzmassnahmen;

- Praktische Ausbildung in der Kenntnis ausgewählter Produktgruppen und ihre Auswirkungen auf die Umwelt;

- Ausbildung in Marketing, Verkauf und Dienstleistungen, Einkauf und Lagerung;

- Ausbildung in Rechnungswesen;

- Ausbildung in mindestens einer der Sprachen der Gemeinschaft, zusätzlich zu der Muttersprache des Praktikanten.

Die Dauer und Organisation der Ausbildung bleibt Verantwortung der nationalen Institutionen und/oder Behörden.

Der im Weissbuch (Paragraph 90) enthaltene Vorschlag zur Vollendung des Binnenmarktes im Hinblick auf die Schaffung einer europaïschen Berufsausbildungsausweises sollte für diesen Sektor angenommen werden. Dieser Ausweis sollte offiziell von der Gemeinschaft anerkannt und von CECD und Euro-Fiet unterzeichnet sein.

Ausbildungsprogramme werden von der Europäischen Kommission nach einem offizielles Ersuchen einer nationalen Institution und/oder einer Gewerkschaftsorganisation und/oder einer Arbeitgeberorganisation und/oder einer nationalen Behörde ratifiziert werden.

Die Europäische Kommission wird gewährleisten, dass eine solche Ratifizierung nur in Übereinstimmung mit den in diesem Memorandum enthaltenen Grundsätzen gewährt wird. CECD und EURO-FIET ersuchen die Kommission, den Rat von sachverständigen Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern einzuholen, um dieses Ziel zu erreichen.

Die Kommission wird zwecks einer Aufrechterhaltung eines Dialogs zwischen den beiden Parteien um ihre Unterstützung ersucht, damit sichergestellt werden kann, dass die in diesem Memorandum enthaltenen Grundsätze auf den neuesten Stand gebracht werden um den Veränderungen im Einzelhandel gerecht zu werden.

Die Inhaber eines solchen europäischen Berufsausbildungsausweises sollten als Arbeitskräfte gelten, die ein anerkanntes Berufsausbildungs-Programm im Einzelhandel in einem Mitgliedsstaat absolviert haben.

Die Europäische Gemeinschaft sollte der Berufsausbildung im Einzelhandel im Rahmen der verschiedenen gemeinschaftlichen FondsPriorität einräumen und die Beteiligung nationaler Regierungen an der Unterstützung von Berufsausbildungsprogrammen fördern.

CECD und EURO-FIET ersuchen die Kommission, sich für die Verwicklung der in diesem Memorandum enthaltenen Grundsätze einzusetzen.